Die Förderung “Sauberes Heizen für Alle” ist eigentlich eine Mogelpackung mit anscheinend geringer sozialer Treffsicherheit. Die Idee dahinter war, den Heizkesseltausch für sozial benachteiligte Ein- und Zweifamilienhausbesitzer erschwinglich zu machen und so auch finanziell schlechter gestellten Personen die Teilnahme an der Energiewende zu ermöglichen. Bundesminister Totschnig plant, diese Förderung bis 2030 mit einer weiteren Milliarde fortzuführen.
Anscheinend war schon am Start der Förderung klar, dass die soziale Treffsicherheit nicht besonders hoch ist, wenn man die Förderung an Immobilienbesitz koppelt. Denn 2023 wurde eine vom BMK in Auftrag gegebene Studie veröffentlicht, die untersucht, wie man den Kreis der Bezieher auf Mieter und Bewohner von Mehrfamilienhäusern erweitern kann..
Die erhoffte Einsparung von Energie und CO2 durch diese Förderung ist anscheinend eher gering. Bei Projekten im Zuge von “SHfA” wird oft nur der Heizkessel getauscht. Den wenigen verfügbaren Zahlen nach zu urteilen, wurde bevorzugt auf Biomasseheizungen umgestellt. Das freut Hersteller von Pelletöfen und Verkäufer von Hackschnitzeln und macht sogar Sinn, denn ohne Dämmung des Hauses braucht man weiterhin hohe Vorlauftemperaturen, der Energieverbrauch bleibt konstant. Allerdings ist ziemlich umstritten, ob Biomasseheizungen wirklich CO2 neutral sind, in anderen Ländern wird über ein Verbot solcher Anlagen diskutiert.
Wie könnte man es bei den Förderungen besser machen und so beim Ausstieg aus fossiler Energie zusätzlich sozial handeln und größere Gruppen sozial benachteiligter Bewohner unseres Landes unterstützen?
Die Umstellung auf erneuerbare Energie hat die stärkere Nutzung von Strom zur Folge. Einerseits wird dabei die Produktion von Strom durch den Besitz privater PV-Anlagen „demokratisiert“ und dort billiger (oft am Land), andererseits steigt der Strompreis durch die höheren Kosten für die Netze (Ausbau, Steuerung). Weite Kreise der Bevölkerung (in den Städten), die weiterhin vom Marktpreis für Strom abhängig sind, sind dadurch zunehmend von Stromarmut bedroht.
Bei der Umstellung auf erneuerbare Energie für Mehrgeschossbauten (MGB) sind Wärmepumpen meist die beste Wahl. Das erfordert oft eine thermische Sanierung und um die Wärmepumpen kostengünstig zu betreiben, ist auch die Installation einer PV-Anlage sinnvoll. Bei der umfassenden Sanierung eines MGB werden Arbeitsplätze gesichert und es entsteht viel heimische Wertschöpfung, am Ende wird viel Energie eingespart und durch die Eigenproduktion von Strom die Netzbelastung verringert. Allerdings sind die hohen Kosten durch den großen Umfang der notwendigen Maßnahmen sehr hoch und nur mit entsprechender Förderung von Staat und Land zu stemmen. Solche Projekte sind meistens nur mit einer Förderquote von mindestens 50% finanzierbar, das ist deutlich weniger als die 75% bis 100%, die beim “Heizkesseltausch” üblich waren. Hier ist dringend mehr gezielt vergebenes Fördergeld nötig (geplant 360 Mio. im Jahr für EFHs und MGBs). Außerdem sollte man bedenken, dass für jeden Euro Förderung zwei Euro als Steuern oder Sozialabgaben zurückkommen und schon ab 2030 jährlich saftige Strafzahlungen an die EU drohen.
Bei der privaten Stromproduktion fällt (auch bei noch so hohem Eigenverbrauch) Überstrom an, der ins Netz eingespeist wird (oder vom Netzbetreiber abgeregelt wird und “verpufft”, wenn er keinen Abnehmer findet). Dafür bekommen Private vom Netzbetreiber keine oder nur eine sehr geringe Vergütung. Dieser “Billig- oder Gratis Strom“ für die Netzbetreiber sollte, so mein Vorschlag, besser in einen Strom-Pool fließen, aus dem von Stromarmut bedrohte Mitbürger mit deutlich vergünstigten Strom versorgt werden.
Sinn machen Förderungen durch die öffentliche Hand vor allem dann, wenn mehrere Verbesserungen vorgenommen werden, die dann aber die finanzielle Kraft der Förderwerber überfordern: Thermische Sanierung, Dekarbonisierung von Heizung und Warmwasser und dazugehörig eine PV-Anlage. Vorstellbar wäre, quasi als Dividende oder Zinszahlung, den Überstrom der Fördernehmer in diesen Pool (in Form eines “Fonds”?) zu übergeben, der ihn an von Stromarmut Betroffene weitergibt. Zusätzliche Fördergelder könnten genutzt werden, um dafür ein funktionierendes Strommanagement inklusive verbrauchernahe Speichermedien (auch in Form von Wärme) aufzubauen. Die genaue Ausgestaltung lässt viele weitere Möglichkeiten offen: Stromspenden bei Überproduktion; Erneuerbare Energiegemeinschaften für von Stromarmut betroffene, um auch bei den Netzgebühren zu sparen; bewussterer Umgang mit Strom, wenn er verfügbar ist; vergünstigter Strombezug aus dem Pool auch für andere, wenn nicht genug Abnehmer Strom benötigen. Das könnte auch breiteren Bevölkerungskreisen die Vorteile des Umstiegs auf erneuerbare Energie aufzeigen, zum bewussteren Umgang mit Strom anhalten, Sinn stiften und zu einem dringend notwendigen stärkeren Gemeinsinn führen.